AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
für
@dos-CAD-zeichenatelier – technisches Zeichenbüro
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen Alfred Dostal, @dos – CAD-zeichenatelier [im Folgenden: @dos] und dem Kunden, wenn und soweit Entwicklungen und/oder Aufträge aus dem Angebot von @dos Gegenstand des Vertrags sind. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und @dos gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von @dos ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsabschluß
Angebote von @dos sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche ab diesem Zugang bei @dos gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von @dos als angenommen, sofern @dos nicht - etwa durch Tätig werden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass @dos den Auftrag annimmt.
3. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher von @dos gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen Eigentum von @dos.
4. Lieferung
Kontrolle der gelieferten Waren und Dienstleistungen hat sofort nach Erhalt dieser zu erfolgen.
Vereinbarte Ausführungszeiten sind unverbindlich. Ansprüche für deren Überschreitung können nicht geltend gemacht werden. Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, kostenfrei zur üblichen Büroadresse, bzw. per Post, andernfalls erhebt @dos Anspruch auf Kostenerstattung in Form des bei @dos üblichen Stundenlohns. Die Leistungen von @dos sind mit Übergabe an den Transporteur, Absendung der Daten im elektronischen Verkehr oder zur Verfügungstellung im Internet erbracht.
5. Urheberrecht
Der Auftraggeber garantiert alle Rechte (u. a. Eigentums-, Urheberrecht), an dem für Ihn zu realisierenden Projekt, zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch die Geltendmachung solcher Rechte durch Dritte entstehen können, die Haftung.
Nachdem es sich bei der Tätigkeit von @dos teilweise auch um Kreative Leistungen (Weiterentwicklung) handelt, deren Ergebnis neue Situationen erbringen, gehen allgemein übliche technische Lösungen (oder vergleichbares) in das geistige Eigentum von @dos über.
6. Dienstleistung
Die Arbeiten werden dem Niveau @dos entsprechend auf DIN A Formaten gezeichnet und tragen unser firmeninternes DIN A4 Schriftfeld, in dem auf Wunsch ein Firmenlogo integriert werden kann. Die Zeichnungen können jederzeit neu gedruckt werden oder auch leicht abgeändert neu geliefert werden. Dies ist insbesondere oder meistens nach einer Rückbesprechung der Fall, bei der @dos alle Änderungen und Vorstellungen schriftlich in Anlage oder als Eintragungen in den jeweiligen Plänen angegeben werden können.
@dos zeichnet nur das, was der Kunde vorgibt, d. h. Fragen und Probleme, die bei der Eingabe ins CAD System auftauchen können, werden zwar selbständig gelöst, aber nur unter Vorbehalt dessen, dass sich der Auftraggeber nach der Lieferung mit der Planung auseinandersetzt und unsere Leistung unverzüglich auf Übereinstimmung mit den zu Verfügung gestellten Angaben bzw. Daten überprüft.
@dos verwendet stets interne Eigenschaften, wie z. B. Layerbelegung, Strichstärken, Schriftgrößen, Bemaßungsattribute etc., wobei der Maßstab den Inhalt vorgibt, so dass übliche Planungsgegenstände abhängig vom Planungsmaßstab bzw. Verwendungszweck eingetragen werden.
7. Zahlung
Die Rechnungen von @dos sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p. a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von @dos. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8. Gewährleistung - Haftung
Auch bei größter Sorgfalt ist es nicht immer möglich alle Wünsche des Planers im CAD System so auszuführen, dass sie sich mit dem Entwurf oder etwaigen Handzeichnungen decken. Maßdifferenzen oder Soll- bzw. DIN-Abweichungen behält sich @dos deshalb vor. Nacharbeitungen bzw. Änderungen werden wie auch Mehrmengen laut Stundensatz abgerechnet.
Für Rückbesprechungen können jedoch bis zu zwei Vorabzüge bestellt werden, um evtl. auftretende Fragen und Probleme zu klären.
Für Planungsfehler, gleich welcher Natur übernimmt @dos keine Verantwortung. Die Haftung liegt ausschließlich beim Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer, da nur dieser für Objektschäden versichert sein kann. Ersatz wird lediglich für die von @dos erbrachte Leistung, den Zeichenarbeiten gewährleistet, d. h. bei fehlerhaften Zeichnungen, durch Verschulden von @dos, werden diese kostenfrei ersetzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen.
Für Folgeschäden und Schäden am Objekt haftet allein der Auftraggeber bzw. die vorlageberechtigte Person, wie z. B. der Architekt. Dieser ist verpflichtet dem Gegenstand unserer Tätigkeit in seine Haftpflichtversicherung einzubeziehen und diese im Voraus über die Zusammenarbeit mit @dos in Kenntnis zu setzen. @dos haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
9. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und @dos ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von @dos. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen @dos und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
Mühlbach, Januar 2006 |